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Weiterbildung effektiv nutzen – individuelle Möglichkeiten im In- und Ausland

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Urlaub machen und dabei etwas lernen, sich persönlich weiterentwickeln oder Geist und Körper stärken – das klingt einfach verlockend. Statt privat in den Urlaub zu fahren und nach Feierabend für Bildung, Erholung und Fitness zu sorgen, gibt es die Möglichkeit, beim Arbeitgeber Bildungsurlaub zu beantragen. In den meisten Bundesländern besteht sogar ein rechtlicher Anspruch darauf. Welche Möglichkeiten es gibt und was die Voraussetzungen für diese Art von Urlaub sind, zeigt folgender Beitrag.

Job und Weiterbildung in Einklang bringen

Bis zu 2 Wochen Bildungsurlaub dürfen Arbeitnehmer in Hessen und vielen anderen Bundesländern beim Arbeitgeber in Anspruch nehmen. Wird der Antrag rechtzeitig beim Arbeitgeber eingereicht, darf dieser ihn nur in Ausnahmefällen (z. B. bei akutem  Personalmangel) ablehnen. Anspruch hat jeder Arbeitnehmer, der sich nicht mehr in der Probezeit befindet. Das Ziel der Weiterbildung kann dabei ganz unterschiedlich sein. Etwa, körperlich oder mental wieder fit zu werden, eine neue Sprache zu erlernen oder andere Fähigkeiten zu erwerben, die einen persönlich und im Beruf weiterbringen. Wer sein Wissen durch diese Skills stetig ausbaut und neue Fähigkeiten erwirbt, bleibt für den Arbeitsmarkt attraktiv und kann bei der Jobsuche mit zusätzlichen Qualifikationen glänzen. Gerade die Soft Skills wie Kommunikationstalent, Führungsqualitäten und viele weitere werden für Unternehmen bei der Einstellung neuer Arbeitnehmer immer wichtiger.

Tipp: Wer im Job akut gestresst ist, kann den Bildungsurlaub auch zur Stärkung der psychischen Gesundheit und zur Vorbeugung eines Burnouts nutzen.

Dem Chef rechtzeitig Bescheid geben

Damit wichtige Projekte und To-dos auf der Arbeit nicht liegen bleiben, sollten Arbeitnehmer ihren Bildungsurlaub frühzeitig planen. Am besten schon mit der Jahresurlaubsplanung zum Jahresende, damit die Firma sich personaltechnisch gut darauf vorbereiten kann. Wenn die Idee eher spontan ist, sollte der Antrag dennoch einige Wochen (mindestens 6 Wochen!) vorher beim Arbeitgeber eingehen, damit dieser noch Zeit hat, Ersatzpersonal für diese Zeit zu organisieren. In der Zeit des Bildungsurlaubs erhalten Arbeitnehmer ihren vollen Lohn weiter, ganz so, als würden sie normalen Urlaub nehmen. Die Tage werden aber nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen, sondern gelten als zusätzliche Urlaubstage.

Wohin geht es im Bildungsurlaub?

Ob Bildungsurlaub in Hessen, einem anderen Bundesland oder vielleicht sogar im Ausland – der Anspruch auf diese Art von Urlaub ist nicht an einen bestimmten Ort gebunden. Eine Sprache lässt sich zum Beispiel im Ausland deutlich schneller lernen als zu Hause und eine Auszeit für die Seele klappt an einem anderen Ort abseits des Alltags ebenfalls besser. Ob Kommunikationsseminar, Yoga, Rückenfitness oder etwas anderes – für fast jedes Interessengebiet ist etwas Passendes dabei.

Tipp: Ganz wichtig ist, dass der besuchte Kurs offiziell als Bildungsurlaub anerkannt ist, damit es mit dem Antrag keine Schwierigkeiten gibt.

Voraussetzungen für einen Anspruch auf Bildungsurlaub

In Hessen und auch in anderen Bundesländern gelten bestimmte Regeln für die Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs. Das Arbeitsverhältnis muss mindestens 6 Monate bestehen, auch Auszubildende haben schon einen Anspruch. 5 Tage pro Jahr sind bei einer Vollzeitstelle üblich, bei Teilzeitbeschäftigten fällt der Anspruch entsprechend geringer aus. Statt jedes Jahr 5 Tage zu nehmen, ist alternativ ein 10-tägiger Bildungsurlaub in 2 Jahren möglich.

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