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Die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

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Datenschutz ist ein Begriff, den kein Unternehmen mehr von sich weisen kann. Ein effektiver Datenschutz ist nicht nur Vorschrift, sondern kann auch als echter Wettbewerbsvorteil gesehen werden. Wenn man die Bedürfnisse der Mitarbeiter, Kunden und Vertragspartner kennt, kann man z.B. ein besseres Firmenimage oder auch eine Verbesserung der Kundenbindung hervorrufen. Man ist besonders dann im Vorteil, wenn man einen Datenschutzbeauftragten in den eigenen Reihen hat, der nicht nur qualifiziert ist, sondern auch mit einer gehörigen Portion Sachverstand an die Problematik herangeht. Es gibt für Unternehmen allerdings auch die Möglichkeit, auf einen externen Datenschutzbeauftragten zu setzen.

Ein externer Datenschutzbeauftragter

Ein externer Datenschutzbeauftragter längst nicht nur für die Datenschutzrechtsfragen zuständig. Es gibt zudem auch Kompetenzansprüche auf technischer Seite, die gewährleistet werden müssen. Nach Art. 37 Abs. 5 DSGVO darf man ohnehin nur einen Datenschutzbeauftragten bestellen, der auch die fachlichen Fähigkeiten, sowie die benötigte Zuverlässigkeit besitzt. Wenn man dies intern nicht gewährleisten kann, ist das Anheuern eines externen Datenschutzbeauftragten meist die beste Alternative.

Geringere Kosten durch Outsourcing

Bei den internen Mitarbeitern kann man bei ihnen zugeordneten Arbeiten bleiben. Wenn man einen internen Datenschutzbeauftragten benötigt, müsste man damit rechnen, dass der Mitarbeiter eine externe Schulung benötigt und dadurch nicht nur Geld fällig wird, sondern auch Arbeit liegen bleibt, die dann von jemand anderem übernommen werden muss. Wenn man bei einem externen Datenschutzbeauftragten dann einen Pauschalpreis festlegt, hat man die Kosten immer im Überblick. Zusätzlich kann man sich sicher sein, dass der Externe den gesetzlichen Anforderungen entsprechen wird. Fehler werden somit fast ausgeschlossen, denn diese könnten das Unternehmen wieder teuer zu stehen kommen. Gleiches gilt auch für etwaige Fortbildungen, die von externen Datenschutzbeauftragten ohnehin durchgeführt werden, damit sie immer auf dem neusten Stand sind und die aktuellsten Dienste abrufen können.

Keine Sonderstellungen im eigenen Unternehmen

Wenn man im eigenen Unternehmen einen Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragten festlegt, kann man davon ausgehen, dass es von den anderen Mitarbeitern so wahrgenommen werden wird, dass dieser Mitarbeiter auf ein Podest gehoben wird und eine ganz besondere Stellung im Unternehmen einnimmt. Da er der einzige im Unternehmen ist, der diese Aufgabe übernimmt, ist er weisungsfrei und hat unter anderem einen Kündigungsschutz, wie es z.B. auch der Betriebsrat genießt. Wenn man sich hingegen für einen Externen entscheidet, geht man den innerbetrieblichen Konflikten aus dem Weg, wie bei einem internen Datenschutzbeauftragten entstehen könnten. Hinzu kommt noch die interne Umsetzung, die auf dem Papier immer schön aussieht, im Arbeitsalltag dann aber doch anders bewertet werden kann. Externe Datenschutzbeauftragte können meist von langjähriger Erfahrung profitieren. Dadurch wird gewährleistet, dass die innerbetrieblichen Arbeitsabläufe nicht gestört werden und der Arbeitsalltag wie gewohnt fortgeführt werden kann. Zudem kann man davon ausgehen, dass nicht nur die aktuellen Problematiken professionell angegangen werden, sondern dass der Externe auch entsprechende Optimierungshinweise für die Zukunft liefert. Die Geschäftsführung kann dann von einem detaillierten Überblick profitieren, in dem alle datenschutzrelevanten Thematiken dargestellt werden. Wenn dann noch eine juristische Beratung über das Datenschutzmanagement hinaus fällig wird, hat der externe Datenschutzbeauftragte meist auch schon die passenden Ansprechpartner an der Hand.

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