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Handwerksbetrieb eröffnen: Was braucht man dafür?
Dass es sich bei dem Handwerk um einen „goldenen Boden“ handelt, entdecken heutzutage wieder viele Gründungswillige für sich. Jährlich kann das Handwerk in Deutschland einen Umsatz von circa 500 Milliarden Euro für sich verbuchen, sodass es eine bedeutende Rolle für den Mittelstand in der Bundesrepublik einnimmt.
Haben sie ihre Ausbildung erst einmal erfolgreich beendet, verfolgen viele Azubis das Ziel, selbst einen Handwerksbetrieb zu eröffnen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind allerdings unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen.
Sie können beispielsweise keinesfalls auf eine strukturierte Planung ihres Vorhabens verzichten, damit sie nicht den Überblick zwischen all den nötigen Amtswegen, Dokumenten und Formularen verlieren. Daneben bietet auch der Staat Gründern im Handwerk, beispielsweise im Bereich der Blechverarbeitung, attraktive Fördermöglichkeiten an.
Welche Tipps unbedingt beachtet werden sollten, um schon bald mit dem eigenen Handwerksbetrieb durchstarten zu können, erklärt der folgende Beitrag.
Überprüfung sämtlicher Formalitäten
Grundsätzlich besteht ein Unterschied zwischen handwerksähnlichen Berufen und meisterpflichtigen Handwerken. Die ersten gestalten sich dabei zulassungsfrei, sodass für eine Selbstständigkeit kein Meistertitel vorliegen muss. Bei den meisterpflichtigen Handwerken ist jedoch ein Meisterbrief nötig.
Zu berücksichtigen ist außerdem die sogenannte Altgesellenregelung. Diese besagt, dass eine Ausübungsberechtigung besteht, wenn eine leitende Position im Betrieb von einem Gesellen besetzt wird, der bereits über eine langjährige Berufserfahrung verfügt. In einigen Branchen sind darüber hinaus zusätzliche Gewerbeerlaubnisse nötig.
Es ist daneben zu beachten, dass die Ausstellung des Gewerbescheins durchaus einige Wochen in Anspruch nehmen kann, weshalb die entsprechenden Nachweise und Anträge rechtzeitig vorliegen sollten.
Analyse der Marktchancen
Der neu gegründete Handwerksbetrieb muss natürlich wettbewerbsfähig sein. Im Handwerk hängt dies vor allem von den Angeboten und den Preisen der direkten lokalen Konkurrenz ab. Gründungswillige sollten demnach vor allem prüfen, ob in der Region die Nachfrage nach dem jeweiligen Handwerk bereits gedeckt wird oder die Branche noch ausreichend Potential für den eigenen Erfolg bietet.
Wichtig ist außerdem, eine möglichst passgenaue Gestaltung des eigenen Angebots vorzunehmen. Die Basis dafür stellt eine sorgfältige Wettbewerbsanalyse dar.
Wahl der passenden Rechtsform
In der Regel weisen Handwerksbetriebe die Rechtsform einer GmbH auf. Die Voraussetzung für die Gründung einer solchen besteht jedoch in einem Stammkapital von mindestens 25.000 Euro.
Bei der Auswahl der passenden Rechtsform kommt es allerdings ebenfalls darauf an, wie viele Gründer vorhanden sind. Wird der Handwerksbetrieb von mehreren Personen ins Leben gerufen, sollte nicht auf ein Musterprotokoll der Gründung oder einen Gesellschaftervertrag, der von einem Notar beglaubigt wird, verzichtet werden.
Generell besteht jedoch selbstverständlich auch die Möglichkeit, den Handwerksbetrieb als Kleinunternehmen oder Einzelunternehmen zu gründen. Die nötige Kapitaleinlage fällt in diesen Fällen wesentlich geringer aus.
Anforderungen der Behörden berücksichtigen
Im Rahmen der Gründung eines Handwerksbetrieb ist eine Gewerbeanmeldung nötig. Durch diese wird das Finanzamt automatisch informiert, sodass dieses Kontakt hinsichtlich der steuerlichen Erfassung aufnimmt. Der entsprechende Fragebogen ist unbedingt korrekt und vollständig auszufüllen. Durch das Finanzamt wird dem neuen Handwerksbetrieb im Anschluss eine Betriebs- beziehungsweise Steuernummer zugeteilt.
Auch, wenn kein weiteres Personal im Betrieb vorhanden ist, besteht eine Pflicht in der Mitgliedschaft der jeweiligen Berufsgenossenschaft, da diese auch die Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung darstellt. Sollte die Gründung eines Mischbetriebs angestrebt werden, ist auch eine Gewerbeanmeldung bei der IHK nötig.
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